Giegerich / Philipp / Polakiewicz / Rädler / Zimmermann
320. ANERKENNUNG VON STAATEN Nr.89/1
Ein neuer Staat erwirbt seine Völkerrechtspersönlichkeit unabhängig von seiner Anerkennung oder Nichtanerkennung durch die bloße Tatsache seines Entstehens; die in der Anerkennung liegende Feststellung, dass der Staat entstanden sei, ist nur deklaratorischer Natur.
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 14.2.1989
[18 A 858/87], NVwZ 1989, 790 (ZaöRV 51 [1991], 191) (s.310 [89/1])
Quelle: Max Planck Institut